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100km/h Höchstgeschwindigkeit für Anhänger in der Schweiz

Der Bundesrat hat gemäss einer Sitzung vom 20. Mai 2020 Änderungen im Strassenverkehrsgesetz verordnet.

PW Anhänger bis 3.5 t dürfen ab Januar 2021 eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h fahren. Die Anhänger benötigen keine besonderen Anforderungen an die Fahrzeugtechnik. Dazu gibt es keine Einträge in die Fahrzeugpapiere, weder braucht es einen Geschwindigkeitskleber am Fahrzeug. 

Für eine sichere Fahrt empfehlen wir dennoch Radstossdämpfer und eine Sicherheitskupplung zu verwenden.

Auch hilfreich: 100km/h Abklärung mit der Typengenehmigung im Ausweis Feld 24 >> www.typenscheine.ch

Der Gesetzgeber verzichtet somit auch auf eine Prüfpflicht und den damit verbundenen Administrationsaufwand. Der Fahrer hat zu verantworten. inwieweit er mit der erhöhten Geschwindigkeit verkehrssicher unterwegs ist. Allerdings sind nicht immer alle bestehenden Anhänger für 100 km/h geeignet. Angaben zur Eignung der Fahrzeuge sollte grundsätzlich der Anhänger-Hersteller machen. Es liegt dann im Ermessen des Fahrers, auch auf Reifen und Beladung zu achten.

Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise bei jedem Land.

Anforderungen für Deutschland:
Es müssen bestimmte Massverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfer

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden. Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst. Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast. 

Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120km/h (Klasse L) zugelassen sein. Das ist nicht überall Standart. Sie dürfen ausserdem nicht älter als 6 Jahre alt sein.

Sie müssen eine 100km/h Plakette am Heck des Anhängers anbringen.

Ist der Anhänger gebremst so braucht er zwingend auch Radstossdämpfer.

Anforderungen für Frankreich:
Fahrzeuggespann Auto und Anhänger max. 3500kg = 130 km/h, 90 km/h wenn über 3,5 t

Anforderungen für Italien:
nur 80km/h für Anhänger.

Anforderungen für Österreich:
Fahrzeuggespann Auto und Anhänger max. 3500kg = 100 km/h, 80 km/h wenn über 3,5 t

Dies sind Aktuelle Info's vom 24.8.2020. Welche selbstverständlich jederzeit ändern können, informieren Sie sich vor der Reise, wir übernehmen keine Haftung sollte ein Gesetz in einem anderen Land ändern.

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